Servus, und zwar hab ich vor nem Jahr eine Anklageschrift bekommen, darin steht meine Straftat und noch ein Zusatztext mit "Durch die wiederholte Tat hat sich der Angeschuldigte als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen." Nun mittlerweile will ich mein Führerschein machen. Das problem dabei ist, dass die Anklageschrift noch offen ist. Nun ist meine Frage was bedeutet das für mich? Zählt das schon als Führerschein sperre oder kann ich mein Führerschein machen?