Guten Tag,

Ich habe folgende Frage zu einer Eigenbedarfskündigung. Doch nun erst die Vorgeschichte:

Meine Freundin und ich zogen letztes Jahr im November in eine 5 Zimmer Wohnung. Das Mietverhältnis begann bereits einen Monat zuvor im Oktober. Von Oktober bis November haben wir in der Wohnung einiges renoviert, da der Vermieter und wir uns einig waren, dass wir dort für längere Zeit wohnen.

Dazu gehörte unter anderem Laminat neu, alle Räume neu tapeziert,eine Wand erneuert (Trockenbau) ein Raum war komplett unrenoviert.Die Treppe wurde geschliffen und lackiert, die Stufen mit Laminat belegt. Über das Erneuernder Treppe kann man sich natürlich streiten, doch wir empfanden die Beige/Grau/Rosa Farbgebung als bereits körperlich schmerzhaft.Soweit war alles super (Vermieter/Nachbarn etc). Nach Absprache mit dem Vermieter errichteten wir eine Terrasse.

Eine Woche nachdem die Terasse fertig war (vor 2 Wochen) bekam ich Abends einen Anruf der Vermieterin. Sie teilte mir mit, dass Sie uns die Wohnung kündigen müsste wegen Eigenbedarf. Ihr Enkel, welcher noch bei ihr wohnt soll jetzt bei uns zum 01.01.2021 einziehen. Laut Vermieterin konnte das keiner vorher wissen, da er seine Freundin erst seit Dezember letzten Jahreskennt und durch ihre gekündigte Wohnung (wo die Freundin alleine gewohnt hat) sollen die beiden jetzt zusammen wohnen.

Ein paar Tage später trafen wir uns persönlich. Da wir bereit sind, für eine angebrachteVergütung der Renovierungsarbeiten auszuziehen, ließen wir uns auf das Gespräch ein. Während des Gespräches erfuhren wir dann,dass es schon immer feststand, dass der Enkel die Wohnung bekommt. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages wurde darüber keine Silbe verloren.

--- §2 - Mietzeit und ordendliche Kündigung : Die Wohnung ist nur zum vorrübergehenden Gebrauch durch den Mieter gemietet,nämlich wegen... ---

Dieser Ausschnitt des Mietvertrages wurde nicht angekreuzt oder ausgefüllt. Wir waren uns alle einig, dass wir dort für 4 bis 5 Jahre wohnen dürfen. Nach dem Gespräch einigten wir uns darauf, dass ich alle Kosten, die entstanden sind, für eine Übernahme aufliste.

Nun zu meinen Fragen:

 - Was darf ich alles in Rechnung stellen?

 - Müssen wir überhaupt raus, bzw. ist es Eigenbadarf, wenn die Freundin des Enkels ihre Wohnung verliert?

 - Ist der Eigenbedarf berechtigt, da es im Vorfeld nicht angekündigt oder festgehalten war, dass die Wohnung an den Enkel übergeben wird?

Wir haben bereits einen Termin beim Mieterschutzbund, trotzdem möchte ich mir mehrere Quellen einholen. Evtl ist jemandem in der GuteFrage.net-Gemeinde so etwas bereits geschehen und kann aus Erfahrung sprechen.

Bitte versteht mich nicht falsch, natürlich geschehen die verrücktesten Zufälle, doch an diesem muss ich Zweifeln. Ebenso frage ich mich, ob die Verhältnismäßigkeit gegeben ist, dass ein junges Pärchen welches sich seit nicht mal einem Jahr kennt, gleich in eine 120 qm Wohnung ziehen muss (bzw. in ein gemachtes Nest)

Vielen Dank im Vorfeld für die Antworten!