Hallo zusammen, eine Bekannte von mir unterliegt einer Lohnpfändung. Nun hat sie einen Wohngeldantrag gestellt, da sie durch Krankengeld unter ihrem Existenzminimum lebt.

Da sich die Bearbeitung nun schon 2 Monate hinzieht und es bei einer Bewilligung zu rückwirkenden Zahlungen aus den letzten Monaten kommen kann, befürchtet sie nun, dass auch die über den Mindesteigenbedarf liegende Auszahlung gepfändet werden könnte.

Sie hat ein Pfändungsschutzkonto. Ist die Sorge berechtigt?

Wie ist die Sachlage?