Also der Händler kann dir das gelbe von Ei erzählen oder dir was unterschreiben lassw. Was ee will,er ist vom Gesetzgeber mit 1 Jahr in der Gewährleistung und dadurch auch in der Beweispflicht, wenn was kaputt ist in der Zeit muß er sich der Sache annhemen reperarieren oder bezahlen.

Jeder probiert sich im Kapitalistischen System seiner Verantwortung zu entziehen wenns um Kohle geht aber die Richter orientierren sich an den Gesetzen.

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