Krankheit ist kein Kündigungsgrund und ein geänderter Wohnort eines Arbeitnehmers kann auch keinen Kündigungsgrund darstellen. Wenn die lange Krankheitsdauer (unbestimmt) jedoch als unzumutbare Belastung für den AG dargelegt werden kann, ist eine Kündigung nicht ausgeschlossen.

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I.d.R. liegt die MIndestlaufzeit bei 6 Monaten, danach kann man meisstens gegen eine geringe Gebühr den Restbetrag vorzeitig ablösen. Am besten fragst Du mal beim Händler nach.

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Es gibt keine Argumente die für den Süßwarenverkauf an Schulen sprechen, wenn man aus Sicht der Gesunden Ernährung und der Verbraucher urteilt. Aus der Sicht der Hersteller und des Handels gibt es schon einige Argumente die dafür sprechen. Absatzsteigerung, Kunden-Neugewinnung, Neue Vertriebskanäle etc.

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Warum willst Du Dein gutes Geld für ein teures Handy ausgeben, mit dem Du eh nur herumspielst? Bloß weil einige ándere an Deiner Schule etc. etwas moderneres haben?

Ich hätte jedenfalls deutlich mehr Argumente für Deine Eltern als für Dich. Denke mal genau darüber nach, was Du mit dem Geld sonst noch anfangen könntest. Ein neues Handy ist in ein paar Monaten schon sehr alt.

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Entweder sie meint halt Geschirrhandtücher, die Du in jedem Kaufhaus etc. bekommst, oder sie meint eben die etwas kleineren Handtücher aus Frottee. Die laufen auch unter Gästehandtücher.

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Vielleicht war es nur valutarisch noch nicht verfügbar. Dann sollte es aber morgen funktionieren.

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Auf keinen Fall abkratzen, auch wenn es blöd aussicht. Schlimmer ist es, wenn Du sonst ewig mit den Narben herumlaufen musst.

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Beobachte Dein Kaninchen erstmal eine Weile, also einige Stunden. Vielleicht verhält es sich jetzt nur etwas merkwürdig, weil es durch den Sturz verstört ist.

Wenn das morgen nicht besser ist, sollte doch besser ein Tierarzt aufgesucht werden.

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Das ist doch auf der Packung genau beschrieben. Du kannst alle Zutaten auch gleichzeitig in die Schüssel geben.

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Gehe hin und wenn er Dich darauf anspricht erkläre ihm es genau so, wie Du es hier beschrieben hast.

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Natürlich kann der Gatte eine GmbH gründen und dabei den gleichen Namen verwenden. Allerdings kann er nicht so einfach alle unter Insolvenzbeschlag bestehenden MObilien übernehmen. Das müsste er dann mit dem Insolvenzverwalter verhandeln.

In Deinem Fall wäre das dann eine Geschäftsveräußerung im ganzen, was für den Verwalter durchaus interessant sein kann, da er das Verfahren dann schnell abschließen kann.

Eine Insolvenzverschleppung ist etwas anders, so dass Du Dir hier keine Sorgen machen musst.

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