Ein pflegender Angehöriger geht zusätzlich einer Arbeit nach. Der zupflegende hat PS 2 und der pflegende Angehörige erhält,da dieser über 14 Std pflegt schon Rentenbezüge. Der pflegende Angehörige hat zwei Jobs: einen Minijob mit 8 Std in der Woche und einen sozial versicherten Job mit 20 Std in der Woche. Im 20 Std Job wird derjenige so eingeteilt,das dieser manchmal viele Tage hintereinander frei hat und muss dann die verlorenen Std innerhalb einer Woche nachholen. Sprich er macht dann 31 Std in einer Woche und zusätzlich auch noch den Minijob mit 8 Std. Zusammen wären das 39 Std in der Woche. Es heißt doch bei der DRV das man nicht mehr als 30 Std in der Woche machen darf ohne das es zu Abzügen in der Rente oder sogar kürzung des Pflegegeldes kommen darf/kann. Ist dies so richtig? Es wäre also falsch wenn es 39 Std(siehe Beispiel) wären? Der AG sagt das es nur um die monatliche wöchentliche Arbeitszeit ginge und wenn diese mind einmal im Monat bei 20 Std wäre ist dies ok.