In einem Schreiben vom 20.12.2021 wurde ich von der Hausverwaltung darüber informiert, dass sich aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2020 ein Nachforderung ergeben hätte.
Es wurde angekündigt, dass der Nachzahlungsbetrag am 01.02.2022 zusammen mit dem zum übernächsten Monat fälligen Gesamtbetrag aufgrund des vorliegenden Lastschriftmandats abgebucht werden würde.
Im März 2024 hat die Hausverwaltung erst bemerkt, dass bei der Abbuchung im Februar 2022 dieser Nachforderungsbetrag vergessen wurde.
Ich meine mal gelesen, dass es eine Verjährungsfrist für die Nebenkostenabrechnung gibt von drei Jahren und dass diese Frist sich auf den Abrechnungszeitraum bezieht. Hier also das Jahr 2020.
Muss ich den Betrag dennoch nachzahlen, oder hat die Hausverwaltung hier das Nachsehen?
Danke schon mal im Voraus!