Hallo liebes gutefrage.net-Team,

ich war heute bei einer ärztlichen Untersuchung, hierzu wurde ich von der Arbeitsagentur eingeladen.

Es sollte die Vermittlungsfähigkeit untersucht und begutachtet werden. Im Gespräch mit der Ärztin erfuhr ich, dass sie mich hauptsächlich wegen dem Eintritt einer Sperrzeit begutachten soll. Hierüber war ich sehr verwundert.

Vorausgegangen war die Beendigung meines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag. Aus dem Aufhebungsvertrag geht klar hervor, dass arbeitgeberseitig gekündigt worden wäre, wenn ich diesen nicht unterschreibe. Des Weiteren bemühe ich mich seit Juli 2012 um eine Umschulung. Hierzu musste ich schon zum Psychologen der Arbeitsagentur. Zur weiteren Klärung, ob ich generell vermittelbar bin und ob ich auch in meinem jetzigen Beruf (Call-Center) weiterhin vermittelbar bin, sollte ich die ärztliche Untersuchung abwarten. Bei der Arbeitslosenmeldung habe ich auch klar gesagt, dass ich eine Tätigkeit im Call-Center nicht mehr ausüben möchte, auch aus gesundheitlichen Gründen.

Meiner Auffassung nach sollte die ärztliche Untersuchung der letzte Baustein sein, ob eine Umschulung bei mir durch einen Bildungsgutschein gefördert wird, so ging es aus dem letzten Gespräch mit meiner Arbeitsvermittlerin hervor. Laut Ärztin scheint jetzt aber ein anderer Grund für die Untersuchung vorzuliegen.

Auf der Einladung ist auch nur die Untersuchung für die Vermittlungsfähigkeit angekreuzt, aber nicht für eine Sperrzeitprüfung.

Meine Frage(n):

Was haltet ihr davon?

Darf die Ärztin überhaupt so was begutachten (zwecks Sperrzeit)?

PS: Schriftlich halte ich alles fest, auch nachweislich dokumentiert. Um einen Termin bei der Teamleitung der Arbeitsagentur habe ich auch schon schriftlich gebeten.