Hallo, ich bin selbstständiger Einzelunternehmer, der in 2014 beruflich erstmals mit Fernbussen unterwegs. Bei meinen USt-Voranmeldungen hatte ich die Fernbus-Tickets bisher noch nicht angegeben, weil dort keine USt ausgewiesen war.

Jetzt habe ich aber gehört, dass bei Fernbus-Fahrten genauso wie Bahnfahrten über 50km ganz normal 19% vom Ticketpreis als USt-Vorabzug geltend gemacht werden können, sogar wenn diese nicht explizit im Ticket ausgewiesen ist.

Könnte mich hier jemand aufklären, oder zumindest sagen, ob ich die Vorsteuer einfach rausrechnen darf oder nicht?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende! Grüße von Sasa