Hallo,

Es ist verständlich, dass du in dieser Situation verwirrt bist, da dies nicht unbedingt eine gängige Praxis ist. Einige wichtige Aspekte können in Betracht gezogen werden:

1. **Vertragliche Regelungen**: Überprüfe zunächst den Vertrag, den die Kundin mit eurem Umzugsunternehmen abgeschlossen hat. Manchmal gibt es Klauseln, die regeln, wie mit Verschmutzungen oder Schäden umgegangen wird.

2. **Übliche Praxis**: Es ist nicht unüblich, dass Umzugsunternehmen Schutzmaßnahmen ergreifen, um Böden und andere Oberflächen vor Schmutz und Schäden zu schützen (z.B. durch das Verlegen von Schutzfolien oder das Tragen von Schuhüberziehern). Wenn solche Maßnahmen nicht ergriffen wurden und dies zu erheblichen Verschmutzungen geführt hat, könnte die Kundin einen gewissen Betrag als Entschädigung verlangen.

3. **Kulanz und Kundenservice**: Auch wenn es keine rechtliche Verpflichtung gibt, könnte es aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz sinnvoll sein, der Kundin entgegenzukommen. Manchmal kann ein kleiner Betrag, wie die verlangten 20 Euro, größere Unannehmlichkeiten und schlechte Bewertungen vermeiden.

4. **Rechtliche Perspektive**: Rein rechtlich betrachtet, gibt es keine spezifischen Regelungen, die ein "Schmutzgeld" vorschreiben. Es könnte jedoch unter allgemeinen Schadensersatzregelungen fallen, falls die Verschmutzung als Schaden angesehen wird. 

Wenn du der Meinung bist, dass die Forderung unberechtigt ist, könntest du der Kundin freundlich erklären, dass dies nicht Teil eurer Vereinbarung ist. Alternativ könntet ihr anbieten, die Reinigung selbst vorzunehmen oder einen professionellen Reinigungsdienst zu beauftragen, falls die Verschmutzung tatsächlich erheblich war.

Es wäre auch ratsam, zukünftige Umzüge so zu planen, dass solche Situationen vermieden werden können, indem Schutzmaßnahmen standardmäßig angewendet werden.

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