Hallo,

ich habe den Schlüssel zu meiner Mietwohnung verloren und der Vermieter möchte die Schließanlage austauschen. In meiner Privathaftpflicht ist der Schlüsselverlust zum Glück enthalten, weshalb das eigentlich kein Problem sein sollte. Eben hat mir der Vermieter jedoch gesagt, dass ich den Auftrag an den Schlüsseldienst erteilen muss und die Rechnung auf meinen Namen laufen muss. Ich habe jedoch Angst, dass es sozusagen als "Eigenschaden" gilt, wenn ich selber den Auftrag erteile. Kennt sich da jemand aus?