Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Definitionen der Größen eines Regelkreises, die mir nicht ganz klar sind.
Angenommen man möchte eine Variable z der Regelstrecke auf einen bestimmten Sollwert bringen.
z kann jedoch nicht direkt aus der Regelstrecke gemessen werden, aber durch eine andere messbare Größe der Regelstrecke mithilfe eines externen Geräts berechnet werden. Also die messbare Größe ist die Variable y und z kann durch z = f(y) berechnet werden. Das berechnete z wird dann zurückgeführt.
Ist in dem Fall y die Regelgröße, da es der Ausgang der Regelstrecke ist?
Oder ist z die Regelgröße und die Berechnung von z durch die Ausgabe y des eigentlich Systems gehört zur Regelstrecke?
Ich hoffe, ihr wisst was ich damit meine. Ich bin da gerade etwas verwirrt, was wozu gehört und was die eigentliche Regelgröße ist. Ich denke eigentlich, dass es die Variable z ist, aber dann müsste die Berechnung von z zur Regelstrecke gehören, oder?