Hallo, gegen mich wird seit ein paar wochen wegen verstoß gegen das betäubungsmittelgesetz ermittelt (Baden-Württemberg). Ich habe bei der polizei aussagen müssen und habe mich entschlossen alles zu sagen. in meiner aussage habe ich auch erwähnt, dass ich mit meinen freunden(namentlich angegeben) das btm konsumiert habe. jetzt sollen alle meine freunde vorgeladen werden und ein ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet werden. das möchte ich natürlich nicht. nun habe ich ein sehr schlechtes gewissen und würde gerne meine aussage zurückziehen um meine freunde zu entlasten. für mich ist es kein problem eine härtere strafe entgegenzunehmen, als dass mehrere freunde in meine geschichte hineingezogen werden. Kann ich also die aussage zurücknehmen, die ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen könnt, ich habe echt keine ruhige minute mehr und ein total schlechtes gewissen gegenüber meinen freunden. lg und vielen vielen dank im voraus, Benno