Hallo - Vieleicht kann hier ja einer helfen . Eine Freundin verkauft seit ein paar Jahren über Ebay Artikel aus dem Bereich Lego . Sie ist selbst Sammlerin und kauft natürlich auch dementsprechend über Annoncen in den Zeitungen und Flohmärkte ihre Sachen ein . Da natürlich immer mal was doppelt und dreifach ist , wird eben das was übrig bleibt wieder auf Ebay verkauft . Nun hat sie Post vom Finanzamt bekommen( Überprüfung ihrer steuerlichen Verhältnisse gem. § 208 Abs. 1 Nr.3 Abgabenordnung ) und soll sich rückwirkend für die letzten Jahre erklären , sprich Ein-und Ausgaben darlegen . Das kann sie aber nicht ,da sie für die Ausgaben gar keine Nachweise hat oder wer bekommt schon Quittungen auf dem Flohmarkt . Sie hat die Sache rein aus privater Sicht betrachtet , da Sie ja auch Sammlerin ist . Ein fachlicher Rat wie Sie sich jetzt verhalten soll wäre sehr schön . Vielen Dank .