Ich vermiete eine Wohnung, in die 2018 eine Studentin eingezogen ist. Einen Tag nach der Schlüsselübergabe waren damals Freunde von ihr in der Wohnung zum Aufbauen der Möbel, unter anderem auch ein Kleiderschrank.
Bereits einen Tag später rief mich die Studentin an und sagte mir, dass ein Fenster plötzlich einen Sprung hätte auf der Aussenseite (Doppelverglasung). Sie hätte keine Ahnung wie das passiert sein könnte. Sie will nun nicht dafür aufkommen, weil sie sagt, dass das ja von aussen wäre.
Allerdings ist mir völlig klar, dass das beim Aufbauen der Möbel passiert sein muss. Das Fenster hat wahrscheinlich aufgestanden, also nach innen, und dann ist wohl eine Schranktür dagegen gefallen oder ähnliches... Die Miterin sagt, sie müsse doch nur dann dafür aufkommen, wenn die Scheibe auf der Innenseite kaputt wäre. Sie hätte keine Ahnung wie das passiert sein könnte. Ich vermiete diese Wohnung seit 10 Jahren, und ausgerechnet an dem Tag, an dem die Möbel aufgebaut werden, geht plötzlich die Scheibe kaputt. Die neue Scheibe kostet mit Einbau 360,- Euro. Kann ich das von der Kaution abziehen und einbehalten?
Vielleicht weiss ja jemand hier, wie das rechtlich geregelt ist. Danke !!!