Angenommen den Fall, dass ein Kunde unentgeltlich eine Facebook Unternehmensseite für den Geschäftsführer erstellt und verwaltet. Ist der Geschäftsinhaber verpflichtet die Inhalte zu kontrollieren und hierfür haftbar oder ist der SeitenAdmin vollumfänglich verantwortlich? Wie sieht die Rechtslage aus, wenn dem Geschäftsführer nicht bekannt ist, dass diese Seite existiert?