Es hat sich Wasser im domschacht meines Heitzölerdtankesderdtankes gesammelt und ist über die Zuleitung zum Haus unterirdisch in den Keller gelangt.

Die Elementarversicherung lehnt den Schaden ab mit der Begründung dass das Grundstück nicht überschwemmt wurde. Zur Erklärung, es handelt sich um ein hanggrundstück. Es ist aber oberflächenwasser aufgrund des starkregens in der Wiese über mein Grundstück gelaufen. Bekomme ich recht wenn ich Einspruch erhebe und wie muss ich das begründen? Grüße aus dem schönen Niederbayern