Hallo,

ich bin Wittwe, 6 Kinder, 4 davon über 18, alle leben im Haushalt, 4 Kinder in Ausbildung oder Studium, 2 Kinder Schüler.Ich beziehe Wohngeld seit 2007 in Schleswig Holstein.

Seit 2014 studiert meine Tochter in Berlin. Sie hat dort ein Zimmer, das sie an Vorlesungstagen nutzt. Ihren Lebensmittelpunkt hat sie hier und meist ist sie nur Mo bis Do gg 12:00h in Berlin.

Mein bisheriger Wohngeldbearbeiter hat da nie groß Fragen gehabt. Er hat die Waisenrente meiner Tochter (sie ist hier gemeldet) angerechnet und fertig.

Seit ein paar Monaten gibt es eine junge Kollegin die unseren Fall übernommen hat. Anfang Dezember habe ich einen Änderungsantrag gestellt, war persönlich bei ihr. Dabei fragte sie dann ob meine Tochter Bafög bekommt. Nein, bekommt sie nicht. Daraufhin meinte sie, das sie müsse beantragt werden. Was gemacht wurde.... beide Bescheide lassen auf sich warten.

Das Studierendenwerk hat uns aber mitgeteilt, dass der Staat niemanden zwingen kann Schulden zu machen, also Bafög zu beantragen und, dass die Wohngeldstelle meine Tochter nicht zwingen kann Bafög zu beziehen. So hab ich das jedenfalls verstanden.

Und wer hat Recht?