Hallo! Ich habe einen Strafzettel bekommen, weil ich laut Anhörungsbogen die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen habe, dass ich nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt habe § 12 Abs.4, § 49 StVo, §24 StVG; Zur Schilderung: Ich stand tatsächlich etwas weit weg vom Fahrbahnrand (ca. 60 cm würde ich schätzen), weil ich aufgrund der Parkplatzsituation in einer sehr kleinen Parklücke geparkt habe. Allerdings fahre ich einen Kleinwagen, mein Auto ragte nicht viel weiter auf die Straße als die anderen in der Reihe und die Straße ist an der Stelle sehr breit, so dass ich sicher kein vorbei fahrendes Auto behindert habe. Ich konnte in den zitierten Praragraphen keinen Hinweis auf einen Festlegung eines maximal erlaubten Abstands finden. Sollte ich Einspruch einlegen oder macht das wenig Sinn? Könnte die Konsequenz auch sein, dass aus der Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld entstehen kann? Bei den 15 Euro bin ich dann schon beim Überlegen, ob sich der Ärger lohnt und kann es schwer einschätzen, wie meine Erfolgsaussichten bei einem Einspruch aussehen. Danke für eure Hilfe und euren Rat!