Hallo, unser Nachbar hat die Grenzmauer mit einer Farbe gestrichen die uns nicht gefällt, wir haben mit ihm gesprochen ob er die alte Farbe nicht lassen könnte, aber er war nicht zu überreden. Da Leiterrecht gilt mussten wir ihn gewähren lassen. Jetzt möchten wir vor der Mauer eine Sichtschutzwand errichten, meine Frage: Muss ich einen Abstand einhalten?, weil er schon meinte er müsse jederzeit an die Wand hin kommen um sie wieder zustreichen. Ich finde wir haben schon komische Gesetze erst muss man eine Mauer vor der Nase akzeptieren und Rechte hat man auch keine nur Pflichten.