Hallo Ihr,

vor kurzem brachte mich ein Bekannter ziemlich durcheinander mit der Behauptung, als Brillenträger sei man dazu verpflichtet, beim (Selbst-!) Autofahren stets eine zweite Brille mit sich zu führen. Nur für den Fall, dass die gerade benutzte just im Zeitfenster des Fahrens in irgendeiner Weise kaputtginge... Ich wurde in meinem noch recht kurzem Autofahrerleben noch nie polizeilich kontrolliert, deshalb weiß ich nicht, ob der Bekannte nicht einfach sein Halbwissen nur besonders überzeugend rübergebracht hat. In der Fahrschule war so etwas nie ein Thema, obwohl ja meine Fahrlehrer mit solchen "Verpflichtungen" durchaus vertraut sein müssten!