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Hallo, gehe auf jeden Fall zur mündlichen Prüfung. Solange du deinen Erstantritt (bestehend aus schr + mündl Prüfung) nicht fertig absolviert hast, kannst du nicht zum Zweitantritt wieder schriftlich antreten. Schlimmstenfalls verlierst du wegen eines Nichthingehens zum mündlichen Prüfungsteil 4 Monate bis du deine mündliche Prüfung vom Erstantritt nachholen kannst und dann erst weitere 4 Monate später deinen schr + mündl Zweitantritt absolvieren kannst.