Bei einem Schulausflug der Grundschule in eine Theateraufführung wurde eine Erstklässlerin vergessen. Den Lehrkräften fiel es nicht auf bis die Eltern einen Anruf der Veranstalter bekamen, dass das Kind noch dort sei.

Dem Kind ist nichts passiert aber es ist natürlich ein absolutes no-go.

Hat der Lehrer sich strafbar gemacht wegen Verletzung der Aufsichtspflicht? Und welche Strafe könnten ihn erwarten?