Hallo,

ich habe gerade eine Wohnung mit meinem Partner und unserem Kind bezogen. Bei der Wohnungsübergabe haben wir nur einen Schlüssel für die Haustür durch den Hausmeister erhalten, da der Vormieter einen Haustürschlüssel behalten hat. Dieser hat noch einen separaten Mietvertrag zu einem Keller und möchte diesen erst später kündigen. Er sieht sich im Recht, dass ihm der Zugang durch einen Haustürschlüssel gewährt bleiben muss.

Ist er im Recht und auf welcher Grundlage?

Die Vermieter meinten, ich solle mich an den Vormieter wenden...

Er bekommt Zugang, wenn er bei den anderen Mietern klingelt und hineingelassen wird. Da es auch ältere und freundliche Menschen dort gibt, sollte dies also zu fast jeder Tageszeit möglich sein...

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Lieben Dank vorab

Beate