Hallo,

habe nebenher ein Kleingewerbe (nach §19 Ust. befreit) für Dienstleistungen.

Jetzt habe ich eine Rechnung an einen Kunden (Unternehmen) gesendet, in welcher auch die dazugehörigen Materialkosten aufgeführt sind (reiner Einkaufspreis, kein Aufschlag).

Der Kunde akzeptiert jedoch die Rechnung nicht und will die Originalquittung des Einkaufes haben und mich über diesen Betrag Bar auszahlen. Ich vermute, dass der Hintergedanke von dem Unternehmen ist, dass sie bei mir ja keine Mehrwertst. zurückerhalten können, da ich ja keine Ausweise - was mit dem Originalbeleg jedoch möglich wäre.

Wäre allerdings in dem Sinne ein Schwarz-Geschäft, da ich ja dann keine Quittung mehr für meine Abrechnungen habe und den Einkauf also auch nirgends angeben kann, er also so nie über mich passiert ist...

Damit bin ich nicht wirklich zufrieden, Gibt es irgendwelche gesetzlichen Regelungen auf die ich verweisen kann, dass der Kunde die Rechnung samt Materialkosten akzeptieren muss?