kniflig hier treffen zwei Rechte auffeinander einmal von Seiten der Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und von seiten der Kinder das Recht auf die Freiheit seinen Aufenthaltsort selbst zu bestimmen so kann man es eigentlich nicht beantworten dafür bräuchte man mehr infos

tut mir Leid

LG

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