Antwort
Wenn auch schon lange her, vielleicht für die, die auf den Beitrag stoßen:
Vom Gesetz her, müsste das gewertet werden was du bis dahin geschrieben hast, sofern kein Attest vorliegt. Bei einem ärztlichen Attest bist du auf der sicheren Seite. Allerdings kann dich die Schule nach ihrem Ermessen nachschreiben lassen. Wenn du in dem Fach eigentlich immer nur gute Noten hast und das was du bisher geschrieben hast auch (großteils) richtig war, kann dich der Lehrer schon nachschreiben lassen. Er muss es jedoch nicht.