Wenn jemand auf einem Spezialgebiet als Ingenieur gearbeitet hat, kann ihn dann die Arbeitsagentur zu anderen Tätigkeiten verpflichten?
Andere Aufgaben?
Anderer Arbeitsort? Wie weit? Auch mit Umzug?
Niedrigeres Gehalt? Oder hat er Anspruch darauf zumindest wieder ein ähnlich hohes Gehalt zu erhalten? Zu akzeptierende Abschläge?