Antwort
Er kann nicht nur, er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Aber vorsicht! Bevor du Schlechtwetter zu verminderten bezügen machen kannst(Arbeitsamt zahlt bei Ledigen 60% und bei Verheirateten 67%) muss erst der alte (Vorjahres) Urlaub und Überstunden abgebaut werden. An den neuen Urlaub darf der Chef nicht dran.