Hallo, an alle die mich eine aussagekräftige Antwort geben können. Ich habe im Feb.13 eine kleine Wohnung gemietet: 550 € kalt, 100 € Heizung plus Warmwasseraufbereitung. Die Abrechnung darüber sollte nach einem Jahr erfolgen, d.h. es sind keine "Ableser" an den Heizungen installiert. Somit erfolgt die Abrechnung über qm, Personenzahl und der letzten beiden Öl-Rechnungen. Die Größe der Wohnung wurde im Beisein eines Zeugen von mir wesentlich größer angegeben als jetzt mit einem Lasergerätes nachgemessen und zudem habe ich drei Warmmieten als Kaution hinterlegt, war im Mietvertrag so angegeben. Ich habe den Vermieter freundlich und höflich darum gebeten 1. Jahresabrechnung so wie oben bereits beschrieben, 2. von der Kaution die " Warmmiete" mir zurück zu überweisen, 3. mir die Größe der Wohnung exakt zu benennen leider ohne Erfolg. Es wird auf die Unterschrift im Vertrag hingewiesen! Ist der Mietvertrag überhaupt gültig ohne Angabe der exakten Wohnungsgrösse? Inwieweit muss sich der Vermieter an den Mietspiegel halten der bei mir weit drüber liegt? Ich freue mich über Antworten und bin nach wie vor daran interessiert, die Angelegenheit sachlich zu klären wobei mir mein Vermieter geschrieben hat, ich könne die Wohnung jederzeit kündigen.