Gundgesetz

Art 12 

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Bedeutet das, dass ein Jobcenter eigentlich keine Bewerbung auf bestimmte Stellen erzwingen darf? Offenbar hat man das Recht ausschließlich selbst zu entscheiden für welche Stellen eine Bewerbung geschrieben wird.

Ohne Arbeitslose könnten die Löhne zudem beliebig verringert werden.