Guten Tag ich habe den Fall dass ich eine Person über das Internet kennengelernt habe aber inzwischen vermute dass es diese Person gar nicht in echt gibt

ich kenne allerdings ihre „Schwester“ darf die Polizei mir die Auskunft geben wenn ich dort anrufe und nach dem Namen frage ob es diese Person wirklich gibt? Andernfalls müsste ich diese Person sowieso wegen Betrug anzeigen