Hallo,

wer weiß wie das rechtlich aussieht? Ich habe einen Hund von einem Tierschutzverein aufgenommen. Mit diesem habe ich mich mittlerweile verstritten.

Im Schutzvertrag steht folgender Passus:

Der Verein behält sich vor, das Tier in verschiedenen Zeitabständen zu kontrollieren und sich vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen. Diese Kontrolle bedarf keiner vorherigen Ankündigung. Bei der Nichterfüllung der Vertragsbedingungen, erkennt der Empfänger eine Vertragsstrafe von 300,-€ an und verpflichtet sich zur Rückgabe des Tieres.

Ich möchte niemanden von diesen Leuten in meiner Wohnung haben, da ich einfach stinksauer bin. Auch wenn es Nichts zu befürchten gäbe.

Muß ich diese leute in die Wohnung lassen? steht so ja nicht im Vertrag? Wie oft muss ich wenn solche Besucher edulden?

Danke für die Infos