Da Reiten doch eine gewisse Unfallwahrscheinlichkeit birgt bzw. Stürze doch manchmal deutlichere Gesundheitsfolgen haben als bei anderen Hobbys, ist gut zu prüfen, ob man nicht auch eine Unfallversicherung haben möchte.
Unbedingt sollte man schon für Kinder BU-Versicherungen abschließen, da man da Chancen auf viel bessere Tarife hat als wenn man erst im Erwachsenenalter in die Versicherung eintritt. Auch die Gesundheitsprüfung sieht da viel positiver aus. Und wenn ein 15-jähriges Mädel aufgrund eines Reitunfalls für sein Leben BU wird, deckt den Ausfall keine Unfallversicherung oder bestenfalls grenzwertig und das kann richtig heikel werden.
Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Eigentümers des Pferdes ist absolute Vorsicht geboten:
- "Mitversicherte Reitbeteiligung" kann heißen, Schäden AN der Reitbeteiligung sind versichert, kann aber auch heißen, es sind Schäden versichert, die das Pferd in Obhut der Reitbeteiligung anrichtet. Hier gilt es unbedingt zu prüfen, was dabei ist. Auch, wenn Schäden AN der Reitbeteiligung versichert sind, darf man sich nie darauf verlassen. Was, wenn der Eigentümer des Pferdes versäumt hat, seinen Beitrag zu bezahlen und der Versicherungsschutz dann gerade nicht besteht, wenn etwas passiert. Oder der Eigentümer wechselt den Versicherungsvertrag und vergisst, bei zukünftigem Vertrag darauf zu achten? ... Daher besser die eigene Kranken-, Unfall- und BU-Versicherung prüfen, ob und inwieweit die einem hilft. Auf fremde Versicherungen hat man kein Recht.
- Auch hat man keinen Einfluss darauf, wie die Deckungssummen der THV sind, welche Ausschlüsse es womöglich gibt und vieles mehr, das heißt, auch für die Schäden, die das Pferd in Obhut der Reitbeteiligung anrichtet, kann die Reitbeteiligung besser selbst eine THV abschließen. In den Stunden, in dem sie das Pferd betreut, übernimmt sie gegenüber Geschädigten die Halterrolle. So teuer ist ein guter Versicherungstarif nicht, insbesondere nicht im Vergleich zum Schadenspotential.
Darüberhinaus muss noch die Problematik betrachtet werden, wie man die Kosten deckt, wenn in der Obhut der Reitbeteiligung dem Pferd oder seiner Ausrüstung etwas zustößt. Hier sollte man zusehen, selbst in der privaten Haftfplichtversicherung entsprechende Deckung eingeschlossen zu haben.
Bei Minderjährigen schließen all dies die Eltern für das Kind ab.
Meistens wird nicht so viel Aufwand betrieben. Aber immer wieder bekommt man mit, was im Fall des Falles passiert und das geht dann auch mal gut bis in die Privatinsolvenz ... der ganzen Familie. Da leiden dann auch die Familienmitglider mit, die gar nichts mit Pferden am Hut haben.