Hallo,

ich bin in zweiter Ehe verheiratet und habe ein Kind aus 1. Ehe das beim Vater lebt. Wir sehen uns jedes Wochenende und verstehen uns gut. Ich muss für dieses Kind Unterhalt zahlen, was ich im Moment aber nicht kann, da ich arbeitslos und schwanger bin. Jetzt will das Jugendamt von meinem Mann Verdienstnachweise haben damit sie den Anspruch auf mein Taschengeld prüfen können, da ich aus diesem Taschengeld dann den Unterhalt bestreiten müsste. Mein Mann ist aber wie gesagt Alleinverdiener und muss für mich und unsere Zwillinge dann aufkommen. Wie wird hier der Familienbedarf berechnet? Für Antworten wäre ich dankbar, da ich im Internet nix passendes gefunden habe