Unser höhenverstellbare Barhocker hält nach 8 Monaten nicht mehr die gewünschte Höhe und sackt in unrelmässigebn Anstanden zusammen, wenn jemand darauf sitzt. Optisch sind die Stühle nach wie vor neuwertig, da ausschließlich privater gebrauch. Der Händler meint nun die Reparatur nur aus kullanz zu übernehmen, ich berufe mich auf die gesetzlichze Garantie von 2 Jahren. Wie verhält es sich rechtlich?