Hallo,

Mein Sohn möchte in 2018, sobald er 17 J. wird, der Bundeswehr im militärischen Dienst beitreten. Bisher zahlt sein, von mir geschiedener, Vater den Mindestsatz an Unterhalt, ebenso beziehe ich Kindergeld von der Familienkasse. Erlischt dieser Anspruch bei Eintritt in die Bundeswehr durch den Verdienst meines Sohnes ( er wohnt weiterhin bei mir), oder besteht zumindest bis zu seiner Volljährigkeit noch der Anspruch ?

Vielen Dank im voraus für möglichst genaue Antworten.