Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von meinem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten: (Zitat aus der Abmahnung)

...

Am .... haben Sie vor Antritt Ihres Urlaubes die Ihnen übertragenen Aufgaben (Erfassung der Kundenaufträge) nicht erledigt und die geschuldeten Restarbeiten nicht in gewissenhafter Art und Weise der Abteilungsleitung gemeldet.

Wir können dieses Fehlverhalten nicht unbeanstandet hinnehmen und fordern Sie hiermit zu einer gewissenhafteren Arbeitsleistung auf. ...

(Zitat Ende)

Dazu muss ich sagen das ich bis 13 Uhr die Kunden aufträge bearbeitet habe die ich von meiner Prokuristin bekommen habe, ab 13 Uhr musste ich dann super dringend für die Cheffin die Internetseite umgestalten, sie sagte "da warten wir jetzt nicht länger das machen wir jetzt". Also war das Priorität 1 und ich habe diese Aufgabe auch bis 17:30 ausgeführt, regulärer Arbeitsschluss ist bei uns 17 Uhr. Um 17 Uhr ist unsere Prokuristin sehr pünktlich aus dem Büro marschiert ohne sich zu verabschieden oder nach den Aufträgen zu fragen, sie ist dabei genau hinter mir vorbei marschiert da ich vor der Tür sitze, auf mein rufen hat sie nicht mehr reagiert. Ich habe dann die Aufträge die ich von ihr in bekommen habe zurück auf ihren Tisch gelegt und bin in den Urlaub nachdem ich mich bei der Cheffin verabschiedet habe. Ist das rechtens?