Folgender Sachverhalt:

Mein Noch-Partner und ich wohnen gemeinsam mit unserem Kind in einer Genossenschaftswohnung. Wir sind nicht verheiratet.
Wir stehen beide im Mietvertrag, Mitglied in der Genossenschaft bin nur ich.
Im Falle einer Trennung, wird er sich vermutlich querstellen auszuziehen. Für mich und auch für das Kindeswohl wäre es aber besser, wenn wir in der Wohnung bleiben könnten. Gibts da so eine Art Wohnungszuweisung? Könnte er dennoch einfach in der Wohnung bleiben, obwohl er kein Mitglied ist?
Hab ich als Mitglied die besseren Karten um in der Wohnung bleiben zu dürfen?

Liebe Grüße