Herr x ist wegen einer Lungenentzündung bettlägerig.nach einer Woche stellt die pflegedienstleitung bereits einen ausgeprägten dekubitus fest.in der behandlungsdokumentation finden sich für den Zeitraum von der Erkrankung bis zur Feststellung der dekubitalulcera am 5. Tag keinerlei Hinweise auf die Anordnung und Durchführung einer planmäßigen dekubitus Prophylaxe. 1. Herr x verklagt den Heimleiter 2. was wäre wenn die pflegedienstleitung nachträglich die Aufzeichnungen verändert ? Hierbei ist die rechtliche frage gesucht Um hilfreiche Antworten würde ich mich freuen. Danke :)