Mein ehemaliger Arbeitgeber hat eine Woche nach gescheiterter Güteverhandlung am Arbeitsgericht auf einmal den ausstehenden Lohn, nicht aber die geforderten Verzugszinsen gezahlt.

Ich nehme an, dass ich dies dem Gericht melden muss.

Dennoch fehlen mir die geforderten Verzugszinsen und die Frage bleibt offen, wer die bisher entstandenen Gerichtskosten übernimmt.

Wie sollte ich vorgehen?