Hallo!

Ich habe den Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben. Bei Besichtigung der Wohnung wurde mündlich vereinbart, dass der Vormieter die Wohnung vor Auszug streicht. In der Zwischenzeit hat er aber herausgefunden, dass er dazu nicht verpflichtet ist und dem Vermieter mitgeteilt, dass er folglich nicht streichen wird. Der Vermieter hat nun gerade mir mitgeteilt, dass auch er die Wohnung nicht streichen wird sondern ich das selber tun müsste. Er würde mir das Material zur Verfügung stellen, wenn ich wolle aber dann müsse der Vertrag dahingehend geändert werden, dass ich bei Auzug ebenfalls neu streiche. In meinem Mietvertrag steht, dass die Wohnung mit Raufaster und weiss gestrichen (nicht 'frisch') übergeben werden soll. Ich kann und will die Wohnung nicht streichen und sicherlich auch nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Kann mir jemand sagen, wie da die Rechtslage ist und ob ich gegebenenfalls vom Vertrag zurücktreten kann, wenn ja unter welchen Umständen? Danke!