Wenn mir jemand mein Auto stiehlt, ist es dann rechtlich legal, das Auto, wenn ich es irgendwo am Straßenrand sehe, einfach aufbrechen und wegfahren, wenn man in diesem Fall die Schlüssel nicht mehr hat. Oder ist es dennoch Autodiebstahl und somit wiederrechtlich, das Auto einfach so mitzunehmen, auch wenn es sein Eigentum ist? Dies ist nicht meine Situation, es würde mich nur interessieren.