Hallo Liebe User

heute habe ich ein Schreiben der RA Haas und Kollegen erhalten. Anbei das Schreiben:

Forderung der Firma Quelle GmbH i.L.

Sehr geehrter Herr XXXXX,

bislang konnte in dieser Sache leider keine Schuldenregulierung erreicht werde. Auch wurde nach unserer Kenntnis noch kein Insolvenzverfahren eingeleitet.

Gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 InsO ist die Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens nicht nur dem Schuldner selbst sondern auch jedem betroffenen Gläubiger gestattet.

Schon deshalb kann diese Angelegenheit nach dem Willen unserer Mandantin nicht auf dauer auf sich beruhen. Wir sind vielmehr beauftragt, ggf. selbst beim zuständigen Insolvenzgericht die Eröffnung des gegen Sie gerichteten Insolvenzverfahrens zu beantragen , um unter anderem ihre tatsächlichen Vermögensverhältnisse zumindest auf diesem Wege in Erfahrung zu bringen.

Dies vorausgeschickt, geben wir Ihnen hiermit nochmals die Gelegenheit, uns

  • entweder einen tragfähigen Vorschlag zu unterbreiten, wie diese Angelegenheit anderweitig (etwa durch einen Verglich) bereinigt werden kann

  • oder nun unverzüglich selbst einen Insolvenzantrag zu stellen

Ihrer Nachricht, für welche dieser beiden Möglichkeiten Sie sich entschieden haben, sehen wir zum 08.03.2013 entgegen. Bitte halten Sie die Frist in Ihrem eigenen Interesse ein.

MFG

Ich habe das letzte mal vor 8-7 Jahren etwas bei Quelle bezogen, jedoch wurde ich nie informiert das irgendwas vergessen wurde zu bezahlen oder dergleichen.

Ich habe nie etwas bei Quelle offen gehabt.

Warum wird in diesem Schreiben keine Auflistung der Vorderung angegeben???