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Antwort
Nein das ist sogar per Gesetz verboten, zumindest wenn es deine "richtige" Schwester, also Blutsverwandt ist. Das Inzest-Verbot ist in Paragraf 173 des Strafgesetzbuchs festgeschrieben. Bestraft werden danach leibliche Verwandte und leibliche Geschwister, "die miteinander den Beischlaf vollziehen"