Hallo,

ich habe am 03.07.2015 einen Mietvertrag unterschrieben, bin aber erst am 04.11. in die Wohnung eingezogen. Hätte ich nun schon beim Einwohnermeldeamt sein müssen um mich umzumelden oder muss ich erst spätestens 14 Tage nach Einzug dahin, so wie es überall steht?

Hier: http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/behoerdenwegweiser/dienstleistungen/index_detail.asp?searchId=2704 steht folgendes:

Meldefrist

Die (gebührenfreie) Ummeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz ab dem 01.11.2015 innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgt sein (Meldefrist bis 31.10.2015: innerhalb von 7 Tagen). Hinweis: Das Überschreiten dieser Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


Wenn ich das richtig interpretiere muss ich also spätestens übernächste Woche Dienstag dahin. Richtig? Bitte helft mir, ich bin etwas verunsichert, denn ich habe gelesen das die Geldbußen sehr hoch sein können, bis zu 1000 Euro.... Jetzt bin ich verunsichert...

Danke im Voraus!