Hallo, ich bin in der gleichen Situation. Zuerst habe ich mich an das zuständige Prüfungsamt gewandt. Dort habe ich die Auskunft bekommen, dass ein nachträgliches Berufen auf Rücktrittsgründe nicht gestattet ist und direkt zu einer Ablehnung des Härtefallantrags führt. Ein Attest für Prüfungsangst hätte sie im Vorfeld einreichen können, um vorerst nicht antreten zu müssen, bis sie die Angst im Griff hat. Gefordert wird eine individuelle Begründung, warum man nicht in der Lage war, die Klausur zu bestehen. Das könnte natürlich eine pathologische Disposition hinsichtlich psychischer Erkrankungen sein (aber Vorsicht - wenn das einmal in der Akte steht, wird es schwierig, sich später verbeamten zu lassen). Ein schwerwiegendes soziales Umfeld könte ein geltender Grund sein. Oder die außergewöhnliche Tatsache, dass man mit einem außergewöhnlich großem Aufwand sein Studium selbst finanzieren muss (wie und warum). Ein Trauerfall im engen Kreis wäre ein hindernder Grund eine Prüfung nicht zu bestehen. Eine Strategie, die mir ans Herz gelegt wurde, ist folgende: Ich, Studentin XY, bin eine vorbildliche Studentin (pflichtbewusst, in Regelstudienzeit, vorbildliche Leistungen in den meisten Klausuren etc.) - allein die Klausur XY (die noch dazu als schwierig zu bestehen gilt) ist mein einziger Ausreißer nach unten. Natürlich muss das Ganze der Wahrheit entsprechen und stichhaltig belegt werden. Konnte ich schonmal helfen???

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.