Hallo, ich habe bereits im Internet recherchiert, jedoch keine richtige Antwort erhalten.

Wir haben vor ca 2 Jahren ein Haus gekauft. Die hat zum Nachbarn linksseitig eine gemeinsame Hofeinfahrt, sodass man die sich quasi teilt. Diese Hofeinfahrt war auch vor einigen Jahr mit einem Zaun baulich voneinander getrennt. Dieser Zaun wurde jedoch von den Voreigentümern entfernt, um die Hofeinfahrt neu zu pflastern. Hierbei wurde der Grenzstein entfernt. Im Grundbuch sind wir für unseren "rechten" Bereich und die Nachbarn für ihren "linken"Bereich auch eingetragen. Aus dem Katrasteramt ist die Grundstückslinie auch mittig eingetragen. Es sind keinerlei Sonderrechte o.ä. für den Nachbarn eingetragen.

So nun haben wir Probleme mir den Nachbarn, mit denen wir die gemeinsame Hofeinfahrt haben. Wir wollen jetzt einen Zaun ziehen, um die Hofeinfahrt wieder zu teilen. Jetzt meine Fragen... 1)Voreigentümer hat den Grenzstein entfernt. Ich brauch nen neuen und muss den auch bezahlen. Kann ich ihn in Regress nehmen bzw Schadensersatz fordern? 2)Darf ich einen Zaun bauen? Welche genauen Auflagen unterliege ich?