Wir besitzen eine Doppelhaushälfte von 1927 mit großem Grundstück in Ba-Wü.. Hinter dem Haus ist eine baulich passende Garage an die eine große überdachte Pergola angebaut ist (ca. 35 qm). Sie verläuft direkt an der Grenze zum Nachbarn entlang.

Wir haben das Ensemble (Haus, Garage, Pergola) so vom Vorbesitzer übernommen.

Frage: 1. Wäre diese überdachte Pergola genehmigungspflichtig gewesen? Besonders auch da sie keinerlei Grenzabstände hat.

  1. da die Wellplatten ziemlich löchrig und alt sind würden wir das gute Stück gerne auf Vordermann bringen und neu eindecken. Da der Nachbar uns viel neidet haben wir nun Bedenken, dass er statt Renovierung den Abriss fordern könnte. Wie sieht das nach Ba-Wü- Recht aus. Können wir ohne weitere Genehmigung neue Wellplatten anbringen?

Bitte nur fundierte Antworten :-)! Vielen Dank babe