AG (Arbeitgeber)

AN (Arbeitnehmer)

TV (Tarifvertrag)

AT (Außertarifliche Zulagen)

AV (Arbeitsvertrag)

Hallo,

ein AG stellt einen neuen Mitarbeiter ein. Im "Bewerbungsgespräch" wurden die Konditionen geklärt, auch wurde das Auslassen der Probezeit vereinbart.

Auf Grund der kurzen Zeitspanne gab es nur eine "Einstellungsvereinbarung" in der folgendes notiert wurde:

jeweilige Ansprechpartner

Dauer des AV (befristung 1 Jahr)

welcher TV Gundlage ist

Dienstwagen

AT Zulagen

AG hat unterschrieben. AN hat unterschrieben, dass er sich verpflichtet die Stelle anzunehmen.

Später ist ihm eingefallen, dass das mit der Probezeit fehlt. Hat daraufhin dem AG eine Mail geschrieben die zwar beantwortet wurde, allerdings die konkrete Nachfrage bzgl. der Probezeit ignoriert.

Ein AV wurde nach etwa 6 Wochen Beschäftigung ausgestellt. Allerdings stand da Probezeit von 6 Monaten drin und die AT wurden falsch aufgezählt, stimmen aber in der Summe. AN hat reklamiert wegen der Probezeit. Das AV "besteht" nun seit 4 Monaten. Es kam keine Reaktion mehr bzgl. des AV.

AG und AN halten sich soweit an alle Rechte und Pflichten, dennoch die Frage...

Ist der AN möglicherweise sogar entfristet worden durch das Verhalten des AG? Bzw. durch Formfehler im AV.

Auf Grund der Sonderkonditionen will der AN sich versichern zwecks Probezeit und möglicher Entfristung....

Vielen Dank schonmal für die Antworten